Der Genehmigungsantrag für die Erweiterung der Deponie Wehofen-Nord wird mehrere unabhängige Gutachten zum Natur- und Umweltschutz enthalten.
Staubimmissionen: Hierzu hat der TÜV Nord eine Staubimmissionsprognose durchgeführt. Die Prognose ermittelt die Staubbelastung durch den Bau und Betrieb des dritten Bauabschnitts mit Hilfe von Ausbreitungsrechnungen. Ergebnis: Die Zusatzbelastung des dritten Bauabschnitts beträgt maximal 0,91 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Gemäß der geltenden TA Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft) sind Zusatzbelastungen unterhalb von 1,2 Mikrogramm pro Kubikmeter irrelevant. Zum Vergleich: Der Grenzwert für Feinstaub beträgt 50 Mikrogramm pro Kubikmeter als Tagesmittelwert.
Um die Staubbelastungen so gering wie möglich zu halten werden die Materialien direkt nach dem Abkippen mit einem Radlader eingebaut und verdichtet. Sämtliche befahrenen Wege und der Arbeitsbereich der Baufahrzeuge werden durch Beregnungsanlagen und einen Bewässerungswagen dauerhaft und flächendeckend bewässert. Ein Randwall wird das jeweils aktuelle Einbaufeld gegen Wind abschirmen. Weiteren Windschutz wird ein zwei bis drei Meter breiter Vegetationsstreifen aus drei bis vier Meter hohen Sträuchern und Büschen an der Grenze des Deponiegeländes bieten.
Geräuschimmissionen/Verkehrsaufkommen: Der TÜV Nord hat eine Geräuschimmissionsprognose für die sechs der Deponie am nächsten gelegenen Wohnhäuser durchgeführt. Ergebnis: Die Richtwerte der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) werden um mindestens sechs db(A) (Dezibel) unterschritten und sind im Sinne der TA Lärm irrelevant.
Der Prognose zugrunde gelegt hat der TÜV Nord unter anderem An- und Abfahrten von bis zu 200 Lkw pro Tag. Zum Vergleich: Derzeit fahren maximal 100 Lkw den Deponie- und Haldenstandort Wehofen an.
Geruchsemissionen: Mögliche Geruchsbelästigungen im Umfeld der Deponie Wehofen-Nord hat der TÜV Nord in einer Geruchsimmissionsprognose untersucht. Ergebnis: Auf keiner Beurteilungsfläche im Bereich der benachbarten Wohnbebauung wird der Irrelevanzwert (0,02 gemäß Geruchsimmissionsrichtlinie GIRL) überschritten.