Wehofen-Nord ist nach der bundesweit geltenden Deponieverordnung als Deponie der Klasse I (DK I) eingestuft. Die fünf Deponieklassen (0 bis IV) kennzeichnen mit ansteigender Nummerierung das zunehmende Schadstoffinventar, dem jeweils entsprechend hohe Anforderungen an das Abdichtungs- und Kontrollsystem gegenüberstehen. Die Deponieklasse I gilt auch für den dritten Bauabschnitt.
Auf dem dritten Bauabschnitt der Deponie Wehofen-Nord sollen nur Reststoffe der Deponieklasse I (DK I) abgelagert werden, wie sie bereits seit Jahren auf den ersten beiden Bauabschnitten entsorgt werden: Abfälle aus der Eisen- und Stahlerzeugung, die die Kriterien der Deponieklasse I einhalten. Für den dritten Bauabschnitt wird weder die Ablagerung von Asbest noch von Gichtschlamm beantragt. Insgesamt geht es um jährlich bis zu 800.000 Tonnen Material, das gesamte Fassungsvermögen des dritten Bauabschnitts wird ungefähr sechs Millionen Kubikmeter betragen. Die Deponie wird mit circa 50 Metern über Flur genauso hoch wie der bereits bestehende Deponiekörper.
Das Deponiegut wird aus Steinen, Bodenaushub und Straßenkehricht bestehen. Steine sind zum Beispiel die Abfälle aus der Schlackenverarbeitung sowie die Auskleidungen und feuerfesten Materialien aus Hochöfen und Stahlwerken, die in Wehofen-Nord gelagert sind und auch zukünftig abgelagert werden sollen.
Schlacken aus Hochöfen und Stahlwerken werden zum großen Teil als wichtige Roh- oder Baustoffe an die Zementindustrie oder an Straßenbauunternehmen verkauft. Auf Wehofen-Nord gelagert werden nur die Mengen, die sich nicht verkaufen lassen. Bestimmte Schlacken werden auch als Baustoffe für den Deponiekörper eingesetzt. Eine Belastung oder gar Gefährdung von Mensch und Umwelt geht von den Schlacken ebenso wenig aus wie von feuerfesten Steinen, mit denen beispielsweise die Hochöfen ausgemauert sind, und die von Zeit zu Zeit erneuert werden müssen.